top of page

Der Nachhaltigkeitsbericht, eine Pflichtübung?

Dr. Marcel Trachsel, Gründer und Partner


Der nichtfinanziellen Berichterstattung kommt zunehmend grössere Bedeutung zu: Ab 2024 müssen zahlreiche Schweizer Unternehmen von Gesetzes wegen jährlich einen detaillierten und datenbasierten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Darin haben sie aufzuzeigen, welche Leistungen sie in den Bereichen Umwelt, Soziales und Geschäftsführung (Environment, Social, Governance: ESG) erbringen. Das ist für viele Unternehmen eine Herausforderung. Richtig genutzt ergeben sich aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung jedoch auch grosse Chancen, nicht zuletzt zur Stärkung der Reputation.


Ein Windrad auf einer grünen Wiese vor einer Berglandschaft situiert.

Die Berichterstattung über Leistungen im Bereich der Nachhaltigkeit ist global im Trend. Seit 1. Januar 2023 sind die neuen Bestimmungen zur Konzernverantwortung und der entsprechenden Berichterstattung im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) in Kraft. Schweizer Unternehmen einer gewissen Grösse sind damit gesetzlich verpflichtet, jährlich transparent über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Soziales, Belange der Arbeitnehmenden, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption Rechenschaft abzulegen. Sie müssen aufzeigen, wie sie diese Risiken reduzieren wollen und wie sie den Erfolg der Massnahmen messen.


Diese Berichterstattung ist erstmals im Jahr 2024 für das Geschäftsjahr 2023 gefordert. Die Grundlagen dafür müssen also bereits heute gelegt werden.


Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat auch die EU 2021 die Gesetzgebung zur nichtfinanziellen Berichterstattung erheblich ausgeweitet.


Erfolgsfaktor Nachhaltigkeitskommunikation

Grundsätzlich trifft die neue Gesetzgebung an der Börse gehandelte Aktiengesellschaften, die über 500 Mitarbeitende beschäftigen sowie 20 Millionen Franken Bilanzsumme oder 40 Millionen Franken Umsatz pro Jahr aufweisen.


Aber auch kleine und mittlere Unternehmen werden betroffen sein. Als Zulieferer müssen sie beispielsweise künftig Rechenschaft über ihre Leistungen betreffend Umwelt, Sozialengagement und Governance (ESG) ablegen.


Ebenso steigt der Druck von Seiten der Investorinnen und Investoren, Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Nichtregierungsorganisationen. Eine proaktive Vorbereitung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist somit ratsam.


«Heutige Unternehmen werden nicht mehr nur an ihrer ökonomischen Leistung gemessen. Vielmehr gewinnen auch das umweltgerechte Verhalten und die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung zunehmend an Bedeutung.» – Nachhaltigkeitsbericht 2020/21 der Schweizer Salinen

Gleiche Massstäbe wie beim Geschäftsbericht

An die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden in Zukunft die gleichen Massstäbe angelegt wie an den Geschäftsbericht. Diese muss also auf nachvollziehbaren Zahlen und Fakten basieren. Den Aktionärinnen und Aktionäre, Medien, NGO, aber auch Anlagefachleute und Kreditgebende werden die publizierten Daten genau prüfen. In einem Artikel der NZZ vom 3. Oktober 2022 merkt Daniel Lucien Bühr, Partner der Anwaltskanzlei Lalive, an, dass es nicht mehr reiche, allgemeine, unverbindliche Nachhaltigkeitsberichte zu verfassen.


Der Bericht muss darstellen, welche Ziele und Strategien das Unternehmen verfolgt und wie diese umgesetzt werden. Ebenso hat er die wesentlichen Risiken sowie deren Handhabung aufzuzeigen. Dazu müssen die aktuellen und relevanten Daten zusammengestellt und in eine Form gebracht werden, die für die anvisierten Anspruchsgruppen lesbar sind. Als Rahmen und Orientierungshilfe stehen international anerkannte Richtlinien wie etwa diejenigen der Global Reporting Initiative (GRI) zur Verfügung.


Nutzen Unternehmen den Nachhaltigkeitsbericht als Instrument, um ihre ESG-Leistungen und -ziele regelmässig zu überprüfen und zu aktualisieren, dann wird er zum unabdingbaren Teil der Nachhaltigkeitsstrategie und deren Umsetzung in der Praxis.


int/ext durfte schon einige Kunden bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie beraten sowie deren Nachhaltigkeitsberichte konzipieren und realisieren. Nachfolgend finden Sie eine bewährte Checkliste für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes.


Haben Sie Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung oder suchen Sie tatkräftige Unterstützung? Dann kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.


Aus der Praxis: Wie ein Nachhaltigkeitsbericht entsteht

Bei der Konzeption und Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten haben wir die Erfahrung gemacht, dass eine vorausschauende Planung, die engmaschige Überwachung des Projekts sowie ein gut eingespieltes Team aus verschiedenen internen und externen Leistungserbringenden wichtige Schlüssel zum Erfolg sind.


Schritt 1: Zusammenstellen des Kernteams


Für das Realisieren eines Nachhaltigkeitsberichts ist ein Kernteam mit folgenden Kompetenzen notwendig:

  • Projektleitung: Eine erfahrene Person aus der internen Kommunikationsabteilung oder aus einer Agentur, zuständig für das Projektmanagement vom Konzept bis zum fertigen digitalen oder gedruckten Bericht.

  • Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Eine interne oder externe Fachperson aus der Kommunikation mit Faible für naturwissenschaftlich-technische Themen, welche die kommunikative Beratung, die Konzeptentwicklung, die Grundlagensammlung und das Verfassen des Berichtteils übernimmt

  • Nachhaltigkeits-Fachwissen: Eine Fachperson aus dem Unternehmen oder von einem externen Anbieter mit Schwerpunkt Nachhaltigkeitsstrategie und -umsetzung, die zuständig ist für die technisch-naturwissenschaftliche Beratung, Konzeptentwicklung, das Sammeln der Daten und das Verfassen des technischen (GRI-)Teils

  • Gestalterisches Know-how für das Visualisieren, Gestalten und Umsetzen des Berichts und der daraus entwickelten Inhalte für die Unternehmenskommunikation

Um ein reibungsloses Projektmanagement zu gewährleisten, sind die Rollen und Verantwortungen im Kernteam klar zuzuordnen.


Schritt 2: Konzeptentwicklung


Um einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, ist als Basis ein Konzept notwendig, das von der Geschäftsleitung genehmigt wird. Dieses enthält:

  • Ziel und Anspruchsgruppen

  • Kernbotschaften, Themenschwerpunkte

  • Redaktionskonzept

    • Inhalte und Aufteilung Berichtteil

    • Inhalte und Aufteilung technischer (GRI)-Teil

    • Tonalität

    • Sprachvarianten

  • Gestaltungskonzept

  • Verantwortlichkeiten

  • Auskunftspersonen in den Fachbereichen

  • Terminplan

  • Budget

Schritt 3: Realisierung des Nachhaltigkeitsberichts


Auf der Grundlage des Konzepts wird der Nachhaltigkeitsbericht realisiert. Dabei ist eine enge Absprache und Zusammenarbeit der Beteiligten von grosser Wichtigkeit.

  • Recherchen, Datensammlung

  • Gespräche mit den Auskunftspersonen in den Fachbereichen

  • Zusammentragen der Grundlagen

  • Verfassen der Texte für den Berichtteil

  • Verfassen der Texte für den technischen (GRI)-Teil

  • Abgleich und Verifizierung des Bericht- und technischen (GRI)-Teils

  • Visualisierungen und Bildmaterial

  • Anpassungen nach Feedback der Auskunftsgebenden

  • Erstellen der Sprachvarianten

  • Gestaltung und Layout, Animation, Videoproduktion etc. (gemäss Konzept)

  • Publikation/Verteilung

  • Ggf. Entwicklung von Inhalten für die übrigen Kanäle der Unternehmenskommunikation

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch über die Chancen der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Ihr Unternehmen.


Comments


bottom of page